PSNV-E

Belastende Situationen sind auch für die vermeintlich stärksten Einsatzkräfte nicht immer leicht zu verarbeiten...

 

Auch für die Feuerwehren im Landkreis Garmisch-Partenkirchen können wir mit der Bestellung von Pfarrvikar Korbinian Wirzberger, selbst aktives Mitglied der Freiw. Feuerwehren Garmisch und Miesbach, zum "Fachberater PSNV Feuerwehr und Seelsorge" durch Landrat Anton Speer am 22.01.2018 nunmehr einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der helfen kann, die seelischen Wunden, die belastende Einsätze -ob offensichtlich oder auch im verborgenen- hinterlassen können, aufzuarbeiten.

Ebenso wird das Thema PSNV auch künftig in der Aus- und Fortbildung unserer Feuerwehrleute einen höheren Stellenwert einnehmen, um frühzeitig zu sensibilsieren.

Der Begriff „Fachberater Seelsorge“ wurde 1998 durch die Bekanntmachung nach Art. 6 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG 6.4 festgelegt.
Neben den von den Kirchen anerkannten Seelsorgerinnen und Seelsorgern sind in der Zwischenzeit auch andere psychosoziale Grundberufe (Sozialpädagogen, Psychologen…) in der psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehr tätig geworden. Legitimerweise können diese allerdings nicht als Fachberater Seelsorge bezeichnet werden, sondern werden nach Terminologie der Konsensuskonferenz als Fachberater PSNV Feuerwehr bezeichnet.

Fachberater PSNV Feuerwehr oder Seelsorge sind psychosoziale Fachkräfte, die „über eine wissenschaftliche Ausbildung im pädagogischen, sozialwissenschaftlichen, ärztlich-medizinischen, psychologischen oder theologischen Bereich“ verfügen (aus: Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien, Band 7, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
08.2011, S. 48). Durch seine aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwirbt er sich im besonderen Maße Kenntnisse von Arbeit, Aufgabenstellung, Anforderungsprofilen, Belastungen, Gefahrenmomenten und Einsatzgeschehen der Feuerwehr und kann diese in Verbindung mit seinem psychosozialen Fachwissen besonders sachkundig beurteilen.