Atemschutz-Zentrum

Schulungszentrum für Atemschutzgeräteträger und Trägern von Chemiekalienschutzanzügen

Anfang der sechziger Jahre hielt auch in unserem Landkreis der schwere Atemschutz seinen Einzug. Anfangs zwar erst bei den Stützpunktwehren, aber dann auch Zug um Zug bei den restlichen Feuerwehren des Landkreises. Mit der Beschaffung von Atemschutzgeräten alleine war es freilich nicht abgetan, es musste dafür auch Personal ausgebildet werden. Bald stellte sich heraus, dass die staatlichen Feuerwehrschulen diesen Ansturm alleine nicht mehr bewältigen können.

Somit wurden in allen Landkreisen Bayerns Atemschutzübungsanlagen geschaffen, in denen die Ausbildung auf Kreisebene durchgeführt wird um somit die Feuerwehrschulen zu entlasten. Der Standort unserer Übungsanlage wurde von der Kreisbrandinspektion unter Führung von Kreisbrandrat Graf vorgeschlagen und vom Landkreis, vertreten durch Herrn Landrat Dr. Helmut Fischer, finanziert sowie von 1. Bürgermeister Toni Neidlinger als Vertreter der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen unterstützt.


Durch all diese optimalen Bedingungen konnte 1988 auf dem Grundstück der Feuerwehr Garmisch eine Garage abgerissen und durch zwei neue unterkellerte ersetzt werden. Im Kellergeschoss konnte die Atemschutzübungsanlage errichtet werden. Die Ausbildungsstätte wurde vom (BLABUK) Bayerisches Landesamt für Brand und Katastrophenschutz anerkannt und ist somit berechtigtAtemschutzlehrgänge nach FwDV 7 durchzuführen.

Da eine Ausbildungsstätte verschiedene Wartungsarbeiten und dementsprechende Reparaturen durchführen können muss, wurde 1991 im Zuge des Neubaus an der Promenadestraße 13 eine Atemschutzwerkstatt angegliedert und von nun an unter der Bezeichnung „Atemschutz-Zentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen“ geführt.

 

125. Lehrgang für Atemschutzgeräteträger mit Erfolg abgeschlossen – über 1.470 Teilnehmer erfolgreich ausgebildet

Eine Brandbekämpfung ohne Atemschutzgeräte ist heutzutage undenkbar. Darum entschloss sich der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bereits vor fast 30 Jahren ein Atemschutz-Zentrum für die Feuerwehren der Landkreisgemeinden einzurichten.
In der Ausbildungseinrichtung, welche im Haus der Feuerwehr Garmisch untergebracht ist, wurden seit 1990 bereits über 1.470 Kameraden im richtigen Umgang mit den Atemschutzgeräten geschult.
Am Samstag, den 24.03.2018 konnte nun von 13 Kameraden mehrerer Feuerwehren des Landkreises der 125. Lehrgang für Atemschutzgeräteträger mit Erfolg abgeschlossen werden. Der 31stündige Lehrgang war zugleich der erste, der im Landkreis Garmisch-Partenkirchen nach den Vorgaben des neuen Ausbilderleitfadens der Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns ausgeführt wurde.
Der Inhalt des neuen Lehrgangs umfasst, neben der bisher geschulten richtigen Handhabung der Atemschutzausrüstung, nun auch die Bereiche Schlauchmanagement, Hohlstrahlrohrtraining sowie persönliche Schutzausrüstung. Die wesentliche Neuerung des Lehrgangs war die bayernweit neu eingeführte »Ampelregelung« die dem Angriffstrupp eine einfache Entscheidungshilfe an die Hand gibt. Unterscheidungskriterien für die drei Fälle »Grün« = keine Gefahr, »Gelb« = wahrscheinlich Gefahr und »Rot« = sehr hohe Gefahr einer extremen Brandausbreitung sollen dem Atemschutzgeräteträger helfen die Risiken beim Einsatz besser einzuschätzen und mit angepasstem Wassereinsatz weiter in den Brandraum vorzugehen.
Landrat Anton Speer und Kreisbrandrat Johann Eitzenberger nahmen das Jubiläum gerne zum Anlass, den Lehrgangsteilnehmern zu gratulieren und bedankten sich dass die Schulungsteilnehmer sich den hohen Anforderungen gestellt haben und ihre Freizeit für den Lehrgang opferten. Weiterer Dank galt dem Ausbilderteam unter der Leitung von Kreisbrandmeister Josef Wakolbinger und dessen Stellvertreter Johann Seeberger.
Nachdem die Durchführung der Lehrgänge am Standort - also in der Freizeit der Feuerwehrmänner erfolgt – und nicht wie sonst üblich an den Staatlichen Feuerwehrschulen, ersparten sich die Gemeinden des Landkreises seit 1990 Verdienstausfallerstattungen von mehr als 1.840.000 € wenn man einen Stundensatz von durchschnittlich 50 € einschließlich Sozialversicherungsanteile zugrunde legt.